Zimmervermietung und Umsatzsteuer
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.
Im Rahmen der Zimmervermietung gilt es auch zu beachten, ab welchem Umsatz Umsatzsteuer (USP) abzuführen ist. Unternehmerinnen/Unternehmer, die nur geringe jährliche Umsätze haben, profitieren von einer Erleichterung hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht. Dabei handelt es sich um die sogenannte Kleinunternehmerregelung (USP) (Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro). Vorteil der Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, dass keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Ein Nachteil dieser unechten Steuerbefreiung ist, dass keine Vorsteuerabzüge (USP) beim Finanzamt durchgeführt werden können.
Rechtsgrundlagen
Umsatzsteuergesetz (UStG)