Kind: eigener Identitätsausweis

General information

Advice

Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bei einem Alter des Kindes unter 14 Jahren von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Durch die körperlichen Veränderungen eines Kindes muss – in entsprechend kurzen Intervallen – ein neuer Identitätsausweis beantragt werden. 

Caution

Eine Eintragung eines Kindes in den Identitätsausweis ist nicht möglich.

Requirements

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Competent authority

Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt. Liegt ein solcher nicht vor, so ist der Aufenthalt maßgebend. Eine aufrechte Meldung in Österreich ist  nicht erforderlich.

Procedure

  • Das Kind muss zur Antragstellung des Identitätsausweises persönlich erscheinen
  • Sofern das Kind aufgrund seines Alters oder aus sonstigen Gründen in der Lage ist, eine Unterschrift zu leisten, muss es im Unterschriftsfeld des Antragsformulars (schwarzer Rahmen) selbst unterschreiben

Required documents

Auf Wunsch kann die Vorlage der Meldebestätigung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Costs and fees

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Legal basis

Last update: 02.04.2025
Responsible for the content: Bundesministerium für Inneres