Zulassungsverfahren

Erst nach erfolgter bzw. bereits im Besitz befindlicher Betriebserlaubnisbzw. der technischen Kfz-Überprüfung (im Falle eines Gebrauchtwagens) kann um Zulassung des Kraftfahrzeugs im neuen Aufenthaltsland angesucht werden.

Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe)

Last update: 19.03.2025
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