Therapiekostenersatz
Allgemeine Informationen
Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich.
Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
- Krankenversicherungsträger (→ SV)
 - Die zuständige Landesregierung
 
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
 - Ärztlicher Verordnungsschein
 - Eventuell ein ärztliches Gutachten
 - Rechnung über Therapiekosten
 
Letzte Aktualisierung: 25.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: 
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
 - Dachverband der Sozialversicherungsträger
 

