Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
 - Pensionistenabsetzbetrag
 
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
 - Alleinerzieherabsetzbetrag
 - Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
 - Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
 - Unterhaltsabsetzbetrag
 - Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
 - Mehrkindzuschlag
 - Pendlereuro
 - Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
 - Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
 
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

