Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft
Allgemeine Informationen
Falls die Erbin/der Erbe die Verbücherung nicht binnen eines Jahres nach Einantwortung beantragt, hat die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär den gesetzlichen Auftrag, anstelle der Erbin/des Erben die Verbücherung des Verlassenschaftsergebnisses zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Einantwortungsbeschluss des Verlassenschaftsgerichtes
 - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder
 - Selbstberechnungserklärung von einer Notarin/einem Notar (→ ÖNK) oder von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (→ ÖRAK)
 
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

