Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen
Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:
- Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
- Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags
Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:
- Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
- Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
- Medizinische Forschung an der vertretenen Person
- Sterilisation der vertretenen Person
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

