Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

  • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
  • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

  • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
  • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
  • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
  • Sterilisation der vertretenen Person

Rechtsgrundlagen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz