Errichtung eines Testaments
Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.
Weiterführende Links
- Erben und Vererben
- Broschüre "Erwachsenenschutzrecht" (BMJ)
- Erwachsenenschutz Informationsportal (BMJ)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Justiz

